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Hygienekonzept des TuS

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Liebe Mitglieder und Freunde des TuS,

turbulente Zeiten liegen hinter und Herausforderungen vor uns – sowohl im privaten als auch im Vereinsleben. Mit der Fortschreibung der Coronaschutzverordnung ist seit Mitte Mai das Sporttreiben im Freien wieder zulässig. Wie ihr wisst haben wir uns als Verein entschieden aber noch so lange mit dem Wiederbeginn des Sportbetriebes zu warten, bis auch der Sport in Sporthallen wieder zulässig ist. Wir haben die Zeit genutzt und haben ein Hygienekonzept für den Breitensport und Leichtathletik im Verein entwickelt, damit wir wieder in den Sportbetrieb starten können.

Das Konzept ist für ALLE verbindlich. Da wir uns dem Privileg, wieder Sportangebote anbieten zu dürfen, bewusst sind, bitten wir ALLE, sich an die Regeln zu halten.

Für den Handballbereich wird es aufgrund der unvermeidbaren körperlichen Kontakte ein modifiziertes Hygienekonzept erstellt und kommuniziert.

Mit der Coronaschutzverordnung NRW die zum 30.05.2020 in Kraft tritt, ist unter anderem  Kontaktsport im Freien mit bis zu 10 Personen wieder erlaubt (§ 9 CoronaSchVO). Für alle anderen Sportangebote in Gebäuden gilt danach, dass ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten ist.

Leider gibt die Stadt die Turnhalle Nord für den Vereinssport nicht frei, da die Hallenkapazitäten für den Unterricht der Violenbachschule benötigt werden könnten. Darüber hinaus ist auch das Bürgerhaus für den Vereinssport geschlossen. Geöffnet sind derzeit also nur das Ravensberger Stadion und die Großsporthalle der PAB-Gesamtschule. 

Ob und in welcher Art und Weise die Sportangebote des TuS stattfinden, teilen euch die Übungsleiter mit.  

Hygienekonzept

Ob ein zulässiges Angebot tatsächlich stattfinden wird, liegt im Ermessen des jeweiligen Übungsleiters in Abstimmung mit den Teilnehmern. Bei der Entscheidung sollte auch immer berücksichtigt werden, ob und wie viele Personen einer Risikogruppe bei dem jeweiligen Sportangebot mitmachen und ob ein Mindestabstand eingehalten werden kann.

Das im Hygienekonzept erwähnte Desinfektionsmittel wird zunächst durch den TuS bereitgestellt – bis die Stadt und der Kreis als Betreiber der Sportanlagen selbst das Desinfektionsmittel bereitstellen wird.

Um im Falle des Falles nachvollziehen zu können wer, wann bei Sportangeboten des TuS vor Ort war, müssen die Kontaktdaten der Teilnehmer bei jeder Übungsstunde erfasst werden.  

Personen die nicht auf der Liste erfasst werden wollen, können leider nicht am Sportbetrieb teilnehmen.